Herr Stüdeli
15. November 2023
Känet Si dä Herr Stüdeli ?
Ja, sicher kän' ich dä Herr Stüdeli.
Händ Si den auch scho mal mit im g'erbet ?
Nei, wiso ?
Ja, denn känet Si au dä Herr Stüdeli nöd.
"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Bultmann,
ich habe Ihre Sammlung ("Dies & Das")
zum Thema Erben und Vererben mit Interesse gelesen
und finde es toll, dass jemand sich und anderen
das von ihm gepflegte Rechtsgebiet
auch auf den Feldern der Literatur und der Geschichte erschließt.
Meine erste Erbrechtsvorlesung begann der Professor mit folgendem
Witz aus der Schweiz (s.o.), der Ihnen vielleicht auch gefällt."
Das schrieb mir ein Jura-Student aus der Schweiz;
und ich erwiderte:
Und ob mir der gefällt:
Spruch des Tages war wiederholt dieser
Satz von
in Zürich geboren und gestorben:
Behaupte niemals, einen Menschen zu kennen,
solange du keine Erbschaft mit ihm geteilt hast.